Die Gesetze

Grundgesetz

§1 Jegliche Art von Gewaltanwendung ist strengstens
verboten.

§2 Das Fällen von Bäumen ist erlaubt, wenn der betroffene Baum unter 50 Jahre alt ist.

§3 Die Einnahme von und der Verkauf von Drogen ist verboten.

§4 Diebstahl jeglicher Art ist verboten und kann eine Verwarnung oder Geldstrafe mit sich ziehen.

§5 Ab 12 Jahren ist ein Bürger volljährig.

§6 Ab 6 Jahren darf eine Person Bürger werden.

§7 Es gibt kein bedingungsloses Grundeinkommen da dies zu einer Inflation führen könnte.

§8 Das produzieren und in den Umlauf bringen von Falschgeld ist strengstens untersagt.

§9 Lebensmittel dürfen nur verkauft werden, wenn der Verkäufer den Besitz eines Hygienescheines nachweisen kann.

§10 Bei drei Verwarnungen droht der sofortige Ausschluss von Buchenberg.

§11 Das Buchenberger Gesetz darf nur bei Anwesenheit der Gründer, des Präsidenten und mindestens einem Bürger verändert werden.

 

 

Wahlgesetz

§12 Ob eine Wahl eine offene oder geschlossene Wahl ist darf der Wahlleiter in Außnahmefällen (wenn nicht vorhanden ein Gründer) vor Ort entscheiden. Doch meißtens wird die geschlossene Wahl bevorzugt.

§13 Die Präsidentenwahl findet nach möglichkeit alle 2 Monate statt.

 

Steuergesetz

§14 Steuern werden jährlich vom Staat eingezogen nach dem die Steuererklärung eigetroffen ist. In die Steuererklärung gehört: Name, Alter, Lohnhöhe, Firma ja oder nein, Kind/er ja oder nein, deren Alter und jährliche Ausgaben.

§15 Bei der Erwähnung von einem/zwei Kind/ern in der Steuererklärung muss die Geburtsurkunde (Kopie kann beim Staat angefordert werden) und wenn vorhanden ein Antrag auf Kindergeld der Steuererklärung beiliegen.

§16 Es werden 20% Lohnsteuer, 10% Firmensteuer und 5% Warensteuer erhoben.

§17 Die Hinterziehung von Steuern ist strengstens untersagt und zieht 1 Verwarnung oder eine Geldstrafe mit sich.

 

Bei drei Verwarnungen droht der sofortige Ausschluss von Buchenberg.

 

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